Sie planen die Erneuerung Ihrer alten Heizung? Nutzen Sie die Fördermittel der KfW-Bank!

 

Als Eigentümer eines selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhauses können Sie die Förderprogramme der KfW-Bank in Anspruch nehmen. So wird Ihnen beispielsweise eine Förderung von maximal 10 % auf die Gesamtinvestitionskosten gewährt - bares Geld, das Sie nicht verschenken sollten!

 

Vorraussetzungen für die Förderungen sind:

- Installation einer Brennwertheizung (Gas oder Öl)

- das Gebäude hat nicht mehr als zwei Wohneinheiten

- der Bauantrag wurde vor 1995 gestellt

- die Antragstellung erfolgt durch einen Gebäudeenergieberater

 

Darüber hinaus dürfen die Arbeiten erst beginnen, nachdem der Antrag gestellt wurde. Ferner muß ein hydraulischer Abgleich an der Heizungsanlage durchgeführt und bescheinigt werden.

 

Gerne berate ich Sie ausführlicher bei Fragen zu diesem Thema. Als Sachverständiger auf der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes bin ich natürlich auch bei der Antragstellung behilflich. Rufen Sie mich an - Telefon 02163/34 888 20.

 

PS: Neben der Erneuerung der Heizung erhalten Sie auch Fördergelder für den Austausch von Fenstern oder anderen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energiebilanz führen.

Harald Lange

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater i. Handwerk

dena-Energieeffizienz-Experte

Grünewaldstraße 44

41372 Niederkrüchten

 

Tel: 02163/34 888 20

Mobil 0177/85 615 83

email: langeharald@aol.com