Sie planen die Erneuerung Ihrer alten Heizung? Nutzen Sie die Fördermittel der KfW-Bank!
Als Eigentümer eines selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhauses können Sie die Förderprogramme der KfW-Bank in Anspruch nehmen. So wird Ihnen beispielsweise eine Förderung von maximal 10 % auf die Gesamtinvestitionskosten gewährt - bares Geld, das Sie nicht verschenken sollten!
Vorraussetzungen für die Förderungen sind:
- Installation einer Brennwertheizung (Gas oder Öl)
- das Gebäude hat nicht mehr als zwei Wohneinheiten
- der Bauantrag wurde vor 1995 gestellt
- die Antragstellung erfolgt durch einen Gebäudeenergieberater
Darüber hinaus dürfen die Arbeiten erst beginnen, nachdem der Antrag gestellt wurde. Ferner muß ein hydraulischer Abgleich an der Heizungsanlage durchgeführt und bescheinigt werden.
Gerne berate ich Sie ausführlicher bei Fragen zu diesem Thema. Als Sachverständiger auf der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes bin ich natürlich auch bei der Antragstellung behilflich. Rufen Sie mich an - Telefon 02163/34 888 20.
PS: Neben der Erneuerung der Heizung erhalten Sie auch Fördergelder für den Austausch von Fenstern oder anderen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energiebilanz führen.
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater i. Handwerk
dena-Energieeffizienz-Experte
Grünewaldstraße 44
41372 Niederkrüchten
Tel: 02163/34 888 20
Mobil 0177/85 615 83
email: langeharald@aol.com